Keine Annahme ohne Ausnahmegenehmigung

Aufgrund der geltenden Artenschutzbestimmungen bitten wir vorab um die Einholung der Ausnahmegenehmigung gesetzl.geschützer Arten!

Eulen, Taggreife, Kleinvögel, Eichhörnchen, usw. 

Keine Annahme von geschützten Arten ohne Ausnahmegenehmigungmöglich!

Infos dazu finden Sie hier: Bundesartenschutz- verordnung

Wir bitten um Nachsicht, dass die geltenden Vorschriften eingehalten werden müssen. 

Artenschutz ist notwendig!

Für Taggreife benötigen wir die Abtrittserklärung (Überlassungsnachweis) des Eigentümers, in der Regel ist dies der Revierinhaber.

 

Bei Frage oder Problemen dazu können Sie uns jederzeit per Mail erreichen!

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